Sirenen und Alertswiss werden am 1. Februar 2023 getestet
Die Sirenen müssen periodisch überprüft werden, denn im Ereignisfall können sie nur zuverlässig alarmieren, wenn sie auch richtig funktionieren. Am Mittwoch1. Februar 2023 findet deshalb in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Wie in den letzten Jahren werden gleichzeitig auch die Alertswiss-Kanäle getestet. Die Zahl der Alertswiss-Nutzerinnen und –Nutzer beträgt derzeit rund 1,8 Millionen, das entspricht ca. 20 Prozent der Bevölkerung der Schweiz.
Jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar wird in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen getestet – sowohl die Sirenen des Allgemeinen Alarms wie auch des Wasseralarms. Dieses Jahr wird der Sirenentest am 1. Februar ausgelöst. Die Bevölkerung muss keine Massnahmen ergreifen.
Angesichts des Krieges in der Ukraine besteht dieses Jahr ein erhöhtes Risiko, dass der Sirenentest Verunsicherungen und Ängste auslöst. Es ist deshalb besonders wichtig, dass Medien und Behörden den Test breit und intensiv im Vorfeld ankündigen. Diese Medienmitteilung ist auch in ukrainischer Sprache verfügbar.
Der Sirenentest findet statt zwischen 13.30 und 16:30 Uhr.
Ausgelöst wird über die Sirenen um 13.30 Uhr das Zeichen Allgemeiner Alarm, ein regelmässiger auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, kann der Sirenentest bis 14.00 Uhr weitergeführt werden.
In den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen wird ab 14.00 Uhr bis spätestens 16.30 Uhr der Wasseralarm getestet. Das Signal besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Paralleler Test für Alertswiss
Mit Alertswiss Web und App hat das BABS das Instrumentarium im Bereich der Ereigniskommunikation erweitert. Parallel zur Auslösung des Allgemeinen Sirenenalarms wird am 1. Februar 2023 auch via Alertswiss-App eine Informationsmeldung auf den Handys ausgelöst.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.
Weitere Hinweise und Verhaltensempfehlungen finden sich auf der Website des BABS, auf der Alertswiss-Website sowie im Teletext der SRG-Sender, Seiten 680 und 681.
Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Sie ist downloadbar im Google Play Store und im App Store von Apple.