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Wann und wo kann ich meine Schiesspflicht erfüllen?

Die Schiessdaten der in den Kantonen stattfindenden obligatorischen Bundesprogramme (300 m / 25 m) finden Sie hier.

Übernahme des Sturmgewehrs ins Eigentum bei Entlassung aus der Militärdienstpflicht

Angehörige der Armee erhalten bei der Entlassung aus der Militärdienstpflicht das Sturmgewehr zu Eigentum, wenn sie in den drei Jahren vor der Übernahme mindestens vier Bundesübungen absolviert haben (z. B. dreimal das Obligatorische und einmal das Feldschiessen) und dies im militärischen Leistungsausweis vom Schützenverein quittiert ist. Zusätzlich muss ein gültiger Waffenerwerbsschein am Entlassungstag vorgewiesen werden. Hier kann das Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins ausgedruckt werden.

Anrecht für einen Leihwaffenbezug

Die Bedingungen finden Sie hier.

Schützenmeisterkurse

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Schiesspflicht

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