Navigation

Inhaltsbereich

Es handelt sich um das Formular für die EO (Erwerbsersatzordnung). Auf diesem Formular hat der Rechnungsführer bzw. der Fourier die geleisteten Diensttage bescheinigt. Die dienstleistende Person hat den Abschnitt B auszufüllen und die EO-Meldekarte dem Arbeitgeber weiterzuleiten. Dieser füllt den Abschnitt C aus und leitet dieses Formular seiner AHV-Ausgleichskasse weiter. Sie als Arbeitgeber erhalten die nach diesen Angaben von der AHV-Ausgleichskasse errechnete Erwerbsausfallentschädigung. Auskünfte über die EO erhalten Sie direkt bei Ihrer Ausgleichskasse.

zurück