Ich wurde über ein Wochenende zu einem Nothilfeeinsatz aufgeboten. Mein Arbeitgeber will mir nun die mir für dieses Wochenende zustehende Erwerbsausfallentschädigung nicht zahlen. Er behauptet, dass diese Entschädigung der Firma gehöre. Ist das richtig?
Ihr Arbeitgeber hat recht. Die Erwerbsausfallentschädigung wird dem Arbeitgeber ausgerichtet, auch für die arbeitsfreien Tage. Die Entschädigung berechnet sich nicht pro Arbeitstag, sondern über Kalendertage. Eine anteilmässige Auszahlung der EO-Entschädigung an den Arbeitnehmer wird von manchen Arbeitgebern freiwillig und entgegenkommenderweise geleistet. Weitere Auskünfte in dieser Angelegenheit erhalten Sie von Ihrer AHV-Ausgleichskasse.
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