Per 1. Januar 2017 tritt die Teilrevision des Krankenpflegegesetzes (BR 506.000, KPG) vom
8. Dezember 2015 in Kraft. Die Teilrevision schafft die gesetzliche Grundlage um im betreuten Wohnen anfallende Kosten den Mieterinnen und Mietern als Krankheits- und Behinderungskosten durch Ergänzungsleistungen vergüten zu können. Voraussetzung hierfür ist insbesondere die Anerkennung der Einrichtung durch das Gesundheitsamt.
Merkblatt
Gesuch um Anerkennung
Mustervereinbarung Grundbetreuung
Bauliche Anforderungen
Erläuterungen zu den baulichen Anforderungen
Liste anerkannte Einrichtungen Betreutes Wohnen
Für Informationen zum Betreuten Wohnen im Allgemeinen, zur Projektentwicklung usw. wird auf die Broschüre des Gesundheitsamtes "Zwischen Heim und Daheim" verwiesen.
Für weiterführende Informationen kann das Gesundheitsamt, Fachstelle Spitex und Alter, kontaktiert werden.