Kantonsapothekerin
Beschäftigung einer Apothekerin in Weiterbildung
Impfen in Apotheken
Gelegentlicher Grosshandel nach Art. 20 AMBV
Meldung von Arzneimitteln nach eigener Formel (Hausspezialitäten)
Import nicht zugelassener Arzneimittel
Betäubungsmittel
Merkblätter
Positionspapiere der Kantonsapotheker/-innen
Weitere Informationen zum Umgang mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Aufbereitung von Medizinprodukten sind unter folgenden Links abrufbar:
www.kantonsapotheker.ch
www.swissmedic.ch