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Kosten für Covid-19-Tests werden seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr vom Bund übernommen. Die Kosten für einen Covid-19-Test müssen somit ab dem 1. Januar 2023 von der getesteten Person selbst bezahlt werden. Ärztlich angeordnete Tests werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen, sofern der Test notwendig ist, um das weitere medizinische Vorgehen zu bestimmen. Dies vorbehaltlich der Franchise und des Selbstbehalts.

 Informationen in Sprachen der Migrationsbevölkerung
Für Migrantinnen und Migranten der Schweiz stellt das BAG Informationen in diversen Sprachen zur Verfügung.

Ich habe Symptome

Ein Corona-Test ist prinzipiell nicht nötig. Bei leichten Symptomen bleiben Sie zu Hause, bis Sie sich wieder gesund fühlen. Bei schwereren Symptomen konsultieren Sie bitte Ihren Arzt / Ihre Ärztin. Über die Notwendigkeit eines Corona-Tests entscheidet der behandelnder Arzt / die behandelnde Ärztin.

 

Weitere Informationen zum Testen und zu den Testarten finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit BAG.

 

Ein Lächeln, ein gutes Gespräch und eine herzliche Umarmung sind die Grundlagen für ein tolerantes Miteinander.