Wer kann sich gegen COVID-19 impfen lassen
Detaillierte Information über COVID-19 und die COVID-19-Impfung finden Sie jederzeit auf der kantonalen Webseite des Kantons Graubünden: www.gr.ch/coronavirus
Die Bedingungen in zusammengefasster Übersicht:
Für die Auffrischimpfung gegen COVID-19 für Personen über 16 Jahren
Alle Personen über 16 Jahren können im Abstand von mindestens 4 Monaten kostenlos die COVID-19 Auffrischimpfung vorbehaltlich nachstehenden Ausschlusskriterien erhalten:
- Sie sind unter 16 Jahre alt;
- Sie sind in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft;
- Sie leiden an COVID-19 Symptomen oder haben am Tag der Impfung Fieber (≥ 38 °C);
- Ihre letzte COVID-19 Auffrischungsimpfung liegt weniger als vier Monate zurück;
- Sie sind innerhalb der letzten vier Monaten an COVID-19 erkrankt.
Immunsupprimierte Personen können sich nur unter ärztlicher Aufsicht (Spital, Hausarzt) impfen lassen. Eine Impfung in einer Apotheke ist nicht möglich.
Ungeimpfte Personen unter 16 Jahren
Die Grundimmunisierung erfolgt in
1 (minimal) oder was üblich ist in 2 Dosen im Abstand von vier bis sechs Wochen (im Ausland gilt jemand als geimpft, wenn mindestens zwei Mal geimpft wurde).
Ausschlusskriterien zu einer Erstimpfung sind:
- Sie sind in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft;
- Sie leiden an COVID-19 Symptomen oder haben am Tag der Impfung Fieber (≥ 38 °C);
- Ihre 1. Impfung liegt weniger als 4 Wochen zurück;
- Sie sind weniger als 1 Monat an COVID-19 erkrankt.
Kinder und Jugendliche von fünf bis 15 Jahre
Ungeimpften Kindern und Jugendlichen von fünf bis 15 Jahren mit einer chronischen Erkrankung wird eine Impfung mit einer Impfdosis empfohlen. Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Kinder- und oder Hausarzt auf.
Dokumente, welche zu einer Impfung mitzubringen sind:
- Krankenkassenkarte;
- Ihren Impfausweis, wenn vorhanden;
- ID oder Reisepass.
Weitere Informationen finden sie hier: www.gr.ch/coronavirus