Tabakproduktegesetz: Abgabe von Tabakprodukten ab 18 Jahren
Am 1. Oktober 2024 ist in der Schweiz das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) in Kraft getreten. Es bringt umfassende Änderungen in der Regulierung von Tabakprodukten, E-Zigaretten und ähnlichen Produkten mit sich. Dazu gehören unter anderem Anpassungen beim Abgabealter, ein Werbeverbot sowie die Neuregelung der Testkäufe.
Der Kanton Graubünden stellt Gemeinden, Verkaufsstellen und Veranstaltern kostenlos Jugendschutzmaterialien zur Verfügung, um sie bei der Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen zu unterstützen. Alle Materialien wurden an die neue Gesetzgebung angepasst und können hier bezogen werden: www.gr.ch/jugendschutz