Erarbeitung von Rahmenbedingungen für eine Politik der frühen Kindheit
Für die gesunde Entwicklung des Kleinkindes ist ein liebevolles familiäres Umfeld ebenso wichtig wie Angebote der frühen Förderung auf kommunaler Ebene.
Mit der Entwicklung eines Konzepts Frühe Kindheit nimmt die Gemeinde ihre Verantwortung für diese Lebensphase wahr und schafft Rahmenbedingungen für qualitativ hochwertige Angebote, die allen Familien zugänglich sind. Sie sorgen für gerechtere Chancen beim Eintritt in den Kindergarten. In einem ersten Schritt der Konzeptentwicklung wird die Ist-Situation von Angeboten und Strukturen auf kommunaler/regionaler Ebene erfasst. Darauf aufbauend werden im Umsetzungskonzept Ziele formuliert und Massnahmen abgeleitet.
Zielgruppe/n
Politische Entscheidungstragende auf kommunaler oder regionaler Ebene
Ziele des Projektes
Die Gemeinde oder Region entwickelt und verankert politische und organisatorische Rahmenbedingungen für eine aktive, zielorientierte und langfristig angelegte Politik der frühen Kindheit, um:
- ein gemeinsames Verständnis von früher Förderung zu entwickeln
- optimale Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen für Kleinkinder zu erhalten oder zu verbessern
Inhalte des Angebots
- Beratung zu Gesundheitsförderung in der Frühen Kindheit
- Unterstützung mit Argumentarien
- Finanzierung einer externen Prozessbegleitung, welche die Konzeptentwicklung in der Gemeinde/Region unterstützt, für max. 32 Stunden
- Finanzielle Unterstützung bis max. CHF 10'000.- (max. 50 % der Gesamtkosten) zur Entwicklung des Konzepts
- Zugang zu praxiserprobten und evaluierten Unterlagen und Vorlagen von Primokiz, einem nationalen Programm zur Entwicklung einer umfassenden Politik der frühen Kindheit
Rahmenbedingungen
- Grundsatzentscheid der kommunalen/regionalen Politik mit Auftrag zu mindestens einer Situationsanalyse
- Unterzeichnung einer Vereinbarung mit dem Gesundheitsamt
- Gemeinde/Region stellt eine geeignete Projektleitung, ca. 10–20 Prozent eines Jahrespensums, über 1.5 - 2 Jahre
- Gemeindevorstandsmitglied (z.B. Beauftragte/r für Gesundheitsförderung und Prävention) vertritt Gemeinde in der Steuergruppe
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