Schulzahnpflege
Dank der kostenlosen jährlichen Untersuchungen durch die Schulzahnärztin oder den Schulzahnarzt sowie dem regelmässigen Prophylaxe-Unterricht konnte die Zahl der Kariesfälle bei Kindern stark reduziert werden. Die Schulzahnpflege leistet somit einen wichtigen Beitrag an die Gesundheitsförderung, die Prävention von Zahnerkrankungen sowie einer gesundheitlichen Chancengleichheit der Kinder.
Gemäss Kantonaler Verordnung über die Schulzahnpflege vom 03. Juli 2007 (BR 421.850) ist die Schulzahnpflege grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden und bezweckt:
- Massnahmen zur Erhaltung der Mundgesundheit (Prophylaxe)
- Die jährliche Kontrolle des Gebisses (Kontrolluntersuch) und die Behandlung
Erhaltung der Mundgesundheit durch Prophylaxe-Unterricht
Im Kanton Graubünden erhalten alle schulpflichtigen Kindergarten- und Schulkinder durch ausgebildete Instruktorinnen altersgerechten Unterricht. Sie lernen, richtig die Zähne zu putzen und erhalten Informationen über eine zahnschonende Ernährung. Zusätzlich führen die Lehrkräfte vierteljährlich Zahnbürstenübungen durch.
Der Prophylaxe-Unterricht ist in Leistungsaufträgen an die Graubündner Zahnärztegesellschaft beziehungsweise an die Stadt Chur geregelt. Diese beinhalten die Durchführung der Massnahmen zur Erhaltung der Mundgesundheit (Kariesprophylaxe) an den Kindergärten und den Primarschulen des Kantons Graubünden.
Jährliche Kontrolluntersuchungen
Mit dem Eintritt in den Kindergarten findet einmal pro Jahr eine Untersuchung aller Kinder durch den Schulzahnarzt oder die Schulzahnärztin statt. In der Stadt Chur übernimmt diese Aufgabe die Schulzahnklinik. Die Kosten sind von den Gemeinden gedeckt. Eine Kontrolluntersuchung bei einem selbst gewählten Zahnarzt oder Zahnärztin ist jederzeit möglich. Diese Kosten tragen die Eltern in der Regel selbst.
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