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Das Gesundheitsamt kann um finanzielle Unterstützung angefragt werden. Unterstützt werden in diesem Zusammenhang gemeinnützige Organisationen, die Gesundheitsförderung und Prävention oder Altershilfe im Kanton Graubünden stärken und zur Strategie des kantonalen Gesundheitswesens passen.

Der Kanton kann, nach Massgabe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, Beiträge an Organisationen für wichtige Leistungen in der Gesundheitsförderung und Prävention (BR 500.000, Art. 7 Absatz 2c) und zur Förderung der Altershilfe gewähren (BR 506.000 Art. 2 und Art. 36).

Beitragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die Dienstleistungen im Kanton Graubünden umsetzt bzw. die Bündner Bevölkerung als Zielgruppe im Fokus haben. Welche weiteren Kriterien erfüllt sein müssen, erfahren Sie im entsprechenden Merkblatt. Alle notwendigen Dokumente stehen hier zum Download bereit.

Des Weiteren unterstützt das Gesundheitsamt Projekte, die Gesundheitsförderung und Prävention im Kanton Graubünden stärken und zur Strategie des kantonalen Gesundheitswesens passen. Entsprechende Unterlagen finden Sie hier.