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BR> Zwei auf der Vorabgletscherpiste talwärtsfahrende Snowboardfahrer fuhren am Freitagmittag in der Nähe des Skilifttrasses Richtung Gletscher Restaurant. Dabei kamen sie ungewollt zu nahe aneinander, verhängten sich gegenseitig und stürzten. In der Folge rutschten beide in das Lifttrasse, direkt vor zwei bergwärts fahrende Skifahrerinnen. Die beiden 18- bzw 17jährigen Mädchen kamen zu Fall und zogen sich dabei Verletzungen zu. Eine wurde mit schweren Kopfverletzungen ins Universitätsspital nach Zürich, die andere mittelschwer verletzt ins Regionalspital Surselva nach Ilanz geflogen.
Insgesamt transportierte die Rega in Graubünden am Freitag zehn verunfallte Wintersportler in Bündner Spitäler, davon zwei Schwerverletzte nach Zürich.
Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes FIS für Skifahrer und Snowboarder Grundregel:
Niemanden gefährden oder schädigen
Fahrregeln: Fahrweise und Geschwindigkeit dem Können und den Verhältnissen anpassen.
Fahrspur der vorderen Skifahrer respektieren.
Überholen mit genügend Abstand.
Vor dem Anfahren Blick nach oben.
Anhalten/Aufstieg:
Anhalten nur am Pistenrand oder an übersichtlichen Stellen.
Auf- oder Abstieg nur am Pistenrand.
Zeichen:
Markierungen und Signale beachten.
Verhalten bei Unfällen:
Hilfe leisten, Rettungsdienst alarmieren.
Unfallbeteiligte oder Zeugen: Personalien angeben.
Diese Regeln sind gemäss Gerichtspraxis verbindlich. Sie gelten auch für Snowboarder.
Für Snowboarder besonders zu beachten:
Der vordere Fuss muss mit einem Fangriemen fest mit dem Brett verbunden sein.
Vor jedem Richtungswechsel, besonders vor Backsideschwüngen: Blick zurück, Raum überprüfen.
Nur am Pistenrand anhalten; nicht auf Pisten absitzen oder herumliegen.
Das abgeschnallte Snowboard sofort mit der Bindungsseite nach unten in den Schnee legen.
Auf Gletschern darf das Snowboard wegen der Spaltengefahr nicht abgeschnallt werden.
An Ski- und Sesselliften ist der hintere Fuss aus der Bindung zu lösen.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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