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Am 25. Februar und 5. März 1999 wurden im Val Medel durch Mitarbeiter des Bundesamtes für Betriebe der Luftwaffe (BABLW) mittels Minenwerfer künstlich Lawinen ausgelöst. Die niedergegangenen Lawinen rissen in beiden Fällen Strommasten der are- Tessin AG für Elektrizität um, was eine Beeinträchtigung der Stromzufuhr, insbesondere nach Oberitalien, zur Folge hatte. Die erste Lawine beschädigte ausserdem die Stromleitung der EWBO sowie diverse Gebäude und verursachte hohen Sachschaden. Eine im Anschluss an die Lawinensprengungen von der Staatsanwaltschaft Graubünden durchgeführte Strafuntersuchung wurde mit Verfügung vom 11. Juli 2000 eingestellt, da den verantwortlichen Mitarbeitern kein strafrechtlich relevantes Verhalten zur Last gelegt werden kann. Dem Untersuchungsergebnis zufolge hielten sich die Mitarbeiter der Sprengequipe bei ihrem Vorgehen an die internen Vorschriften und Weisungen. Zudem mussten sie nicht damit rechnen, dass die beiden Lawinen ein derartiges Ausmass annehmen bzw. ein derartiges Schadenspotenzial entfalten würden. Ihnen konnte somit kein pflichtwidriges Verhalten und damit keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.

Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden

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