In Graubünden, aber auch weit darüber hinaus, wird erneut mit verschiedenen
Systemen versucht, Gutgläubige schriftlich mit leeren Gewinnversprechungen um ihr
Geld zu bringen. Die Kantonspolizei Graubünden empfiehlt den Empfängern solcher
Schreiben mit den Absendern weder schriftlich noch telefonisch in irgendwelchen
Kontakt zu treten und unter keinen Umständen persönliche und vertrauliche Daten
bekanntzugeben.
Neben den klassischen und verbotenen Schneeballsystemen sind heute
vermehrt ausländische Anbieter mit unseriösen Angeboten auf dem Markt, welche
versuchen, persönliche Informationen und vertrauliche Angaben zu gewinnen, mit
welchen den Betrügern später Tür und Angel offenstehen für weitere kriminelle
Aktivitäten.
Der Kantonspolizei Graubünden hat in letzter Zeit von folgenden Aktivitäten
erfahren:
Unter der Bezeichnung ALWS werden wahllos Leute von einem nicht
näher bekannten Anbieter mit einer Briefkastenadresse in Australien angeschrieben und
ihnen mitgeteilt, dass sie in den Kreis der internationalen Lottogewinner aufgenommen
worden seien. Es könne die als Pauschalsumme auszahlbare und in Australien
steuerfreie Summe von US$ 2,3 Mio gewonnen werden, wenn sFr 10.- an die ALWS in
Australien einbezahlt würden. Es ist davon auszugehen, dass es dem Anbieter lediglich
um den Erhalt der Fr. 10.- geht und kein Gewinn ausbezahlt wird.
Durch ein ENTITLEMENT BUREAUF CANADA wird den Leuten ein sogenannter
Noticed of Entitlement zugestellt, bei welchem es sich um einen nichtunterzeichneten,
vom Büro in Canada ausgestellten Check über US$ 5'000.- handelt. Die Empfänger
werden angewiesen, US$ 39.95 in den dem Schreiben beigeführten Briefumschlag zu
stecken und zurückzusenden. Zudem muss ein sog. Claim Request Form mit den
Bankverbindungen ausgefüllt werden. Wenn dies gemacht werde, erhalte man
die Summe von US$ 5'000.-ausbezahlt. Auch hier ist davon auszugehen, dass die
versprochene Summe nicht ausbezahlt wird. Im weiteren besteht die Gefahr, dass die
die Bankverbindungen missbraucht werden.
Die Firma Heinz Goldmann Telecom aus Frankfurt am Main (Deutschland) teilt den
Swisscom Telefonabonnenten mit, dass sie automatisch an unserem grossen
europäischen Frühjahrs-Preisausschreiben unter 1‘000'000 beteiligt seien und einen
unserer 5000 fantastischen Preise gewonnen hätten. Um die rechtmässige Auszahlung
auf das persönliche Bankkonto bis spätestens am 31. Dezember 2000 vornehmen zu
können, sei die Gewinnbestätigung über sFr. 2'590.- unterschrieben zurückzusenden
und darauf die persönlichen Bankverbindungen anzugeben. Wie die Swisscom in ihrer
Pressemitteilung anfangs Oktober 2000 mitgeteilt hat, missbrauche die Firma Goldmann
ganz eindeutig den namen Swisscom für dieses unseriöse Gewinnspiel.
Unter der Bezeichnung IVH wird den Leuten von einer nicht näher bezeichneten
Firma in D-60544 Frankfurt am Main mitgeteilt, dass die Empfänger zu den Gewinnern
gehören würden, welche an einer unter der Aufsicht eines staatlich vereidigten Notars
erfolgten Verlosung einen nicht näher bezeichneten Geldbetrag gewonnen hätten. Die
"Gewinner" werden angewiesen, unbedingt täglich unter der gebührenpflichtigen
Gewinnhotline-Nummer 0901/57 87 37 (max Sfr 4.23 pro Minute) anzurufen um zu
fragen, wieviel sie gewonnen hätten, weil täglich gewonnen werden könne.
Den Anbietern scheint es hier vor allem um die Erzielung hoher Telefongebühren zu
gehen.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden