Die Kontrollmassnahmen an der Landesgrenze und im Landesinnern im Hinblick auf
die unbewilligte Demonstration gegen das Davoser World Economic Forum (WEF) vom
Samstag, 27. Januar, zeigen Wirkung. Bis Freitag wurden bei Grenzkontrollen über
hundert Personen an der Einreise in die Schweiz gehindert.
Personen, gegen die eine Einreisesperre in die Schweiz vorliegt oder die mit
Propagandamaterial oder andern Utensilien für die Demonstration vom Samstag
versuchen, in die Schweiz einzureisen, werden bereits an der Landesgrenze
abgefangen. Besonders aktiv sind dabei die Grenzwächter. Bis Freitag Nachmittag
wurden insgesamt 104 Personen abgewiesen. Gegen 14 Personen, die wieder ihre
Heimreise antreten mussten, bestand eine der im Hinblick auf das WEF zusätzlich vom
Bund erlassenen 300 Einreisesperren. Bei den Kontrollen wurde umfassendes
Propagandamaterial, diverse Gasmasken, Megafone, Vermummungsutensilien und
Transparente gefunden und anschliessend beschlagnahmt.
Die von der Kantonspolizei Graubünden und ihren Partnern in Davos und auf den
Zufahrtsachsen vorgenommenen Sicherheitsmassnahmen haben sich bewährt. In der
Region kam es bis jetzt zu keinen nennenswerten Zwischenfällen, und die Eröffnung
des WEF am Donnerstag Abend konnte ohne Probleme erfolgen.
Kontrollen kosten Zeit
In der Region Davos und auf den Zufahrtsachsen des Bündner Wintersportorts
wurden in den vergangenen Tagen zahlreiche Fahrzeug- und Personenkontrollen
vorgenommen. Dabei standen die unter dem Kommando der Kantonspolizei
Graubünden stehenden Sicherheitskräfte vor der schwierigen Aufgabe, zwischen
Feriengästen und gewaltbereiten Demonstranten zu unterscheiden. Der Aufruf der Anti-
WTO-Koordination an die Demonstranten, sich perfekt zu tarnen, verlangt von den
Sicherheitskräften entsprechende Kontrollen, die auch eine gewisse Zeit in Anspruch
nehmen. Überprüfungen, die vor Ort nicht abschliessend getätigt werden können,
müssen zudem auf den Dienststellen vorgenommen werden. Dies kann im Einzelfall
mehrere Stunden dauern.
Störer werden abgewiesen
Die Sperrposten und Kontrollstellen wurden angewiesen, alle Personen
zurückzuweisen, die als mögliche Störer und Demonstranten in Davos identifiziert
werden. Die Kantonspolizei Graubünden stützt sich dabei auf die Ablehnung des
Demonstrationsgesuchs für den 27. Januar durch den Kleinen Landrat Davos.
Bei den umfassenden Personenkontrollen kann es vereinzelt vorkommen, dass im
Zweifelsfall Personen, die sich nicht eindeutig ausweisen oder nicht klar von Aktivisten-
Gruppen abgegrenzt werden können, zurückgewiesen werden. Dies war der Fall bei
einem Referenten des WEF-Gegenkongresses der Vereinigung Public Eye, was die
Kantonspolizei bedauert. Die Kantonspolizei Graubünden hat keinen Anlass, die
Veranstaltungen von Public Eye zu behindern und deren Teilnehmer nicht nach Davos
anreisen zu lassen.
Grundsätzlich werden von den Sicherheitskräften alle Personen zurückgewiesen,
die Demonstrationsmaterial, gefährliche Gegenstände, Kampfausrüstungen für
Demonstrationen oder entsprechendes Schutzmaterial für Auseinandersetzungen mit der
Polizei mit sich führen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die als logistische Basis für solche
Aktionen benutzt werden können.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden