Im Rahmen der (aktuell nach wie vor pendenten) Strafuntersuchung der
"Bezirksanwaltschaft III für den Kanton Zürich, Wirtschaftsdelikte"
gegen den griechischen
Staatsangehörigen Panagiotis Papadakis wurden im Mai 2000 Dokumente
erhältlich gemacht,
welche belegten, dass Panagiotis Papadakis unter anderem für den
graubündnerischen
Regierungsrat Dr. Peter Aliesch und für dessen Partnerin die Bezahlung
von
Hotelübernachtungen veranlasst hatte. Später wurden noch weitere
Vorteilsgewährungen durch
Panagiotis Papadakis zugunsten von Dr. Peter Aliesch aktenkundig. Als
möglicherweise
deliktsrelevant erwiesen sich schliesslich wiederholte Ferien in
Griechenland, mehrere
Hotelübernachtungen sowie diverse Einladungen zu Festivitäten.
Zu Fragen Anlass gab der Umstand, dass Panagiotis Papadakis während
vieler Jahre eine
"Aufenthaltsbewilligung B" des Kantons Graubünden besass, währenddem der
schweizerische
Lebens- und Arbeitsmittelpunkt des Griechen in Zürich war. Andererseits
konnte in Erfahrung
gebracht werden, dass sich Regierungsrat Dr. Peter Aliesch
behördenintern nach den Panagiotis
Papadakis betreffenden Akten erkundigte. Im April 2001 äusserte eine
aussenstehende Person in
einem Schreiben an die Bezirksanwaltschaft den Verdacht, dass
Regierungsrat Dr. Peter Aliesch
von Panagiotis Papadakis bestochen worden sein könnte. Es ergab sich
zudem, dass eine
Zeitungsjournalistin bereits seit einiger Zeit unter anderem zum Thema
"Wurde RR Aliesch von
Papadakis gekauft" recherchierte.
Am 09.07.2001 eröffnete die "Bezirksanwaltschaft III für den Kanton
Zürich,
Wirtschaftsdelikte" formell eine Strafuntersuchung gegen Panagiotis
Papadakis betreffend aktive
Bestechung. Angesichts des Verdachtes, dass sich Dr. Peter Aliesch der
passiven Bestechung
oder der verbotenen Annahme von Geschenken schuldig gemacht werden
könnte, erging am
16.07.2001 ein Schreiben der "Bezirksanwaltschaft III für den Kanton
Zürich,
Wirtschaftsdelikte" an die "Staatsanwaltschaft Graubünden", in welchem
über das bisherige
Ermittlungsergebnis orientiert und um eine Prüfung der Frage gebeten
wurde, ob bei der
zuständigen politischen Instanz die Aufhebung der strafrechtlichen
Immunität von Regierungsrat
Dr. Peter Aliesch beantragt werden solle. Die "Staatsanwaltschaft
Graubünden" beschloss,
zuhanden des hierfür zuständigen Grossen Rates ein solches Gesuch
einzureichen.
Antragsgemäss hob der Rat anlässlich einer Sondersitzung vom 07.09.2001
die Immunität von
Regierungsrat Dr. Peter Aliesch auf. Für die dadurch ermöglichte
Durchführung des
Strafverfahrens ernannte die Regierung des Kantons Graubünden den
zürcherischen Staatsanwalt
lic.iur. Christian Weber zum ausserordentlichen Staatsanwalt und den
zürcherischen
Bezirksanwalt lic.iur. Manfred Welti zum ausserordentlichen
Untersuchungsrichter.
Die anschliessenden detaillierten und umfangreichen
untersuchungsrichterlichen
Ermittlungen ergaben, dass sich Regierungsrat Dr. Peter Aliesch zwar
amtsintern einige Male für
das "Dossier Panagiotis Papadakis" interessierte, dass er aber im
Zusammenhang mit den
entsprechenden fremdenpolizeilichen Verfahren die Amtspflicht nicht
verletzte. Es steht fest,
dass Dr. Peter Aliesch zu keinem Zeitpunkt in die Panagiotis Papadakis
betreffenden
fremdenpolizeilichen Bewilligungsverfahren eingriff oder dies zu tun
beabsichtigte. Zwischen
den Zuwendungen von Panagiotis Papadakis und regierungsrätlichen
Handlungen von Dr. Peter
Aliesch bestand kein strafrechtlich relevanter Konnex. Die beiden Männer
hatten sich im
November 1997 an einem privaten Anlass kennengelernt. Zu jenem Zeitpunkt
besass der Grieche
bereits seit mehr als vier Jahren eine gültige "Aufenthaltsbewilligung
B" für den Kanton
Graubünden. Bald schon entwickelte sich eine freundschaftliche Beziehung
zwischen Dr. Peter
Aliesch und Panagiotis Papadakis, aber auch zwischen deren Partnerinnen.
Anhaltspunkte dafür,
dass Dr. Peter Aliesch die diversen Einladungen des Griechen nicht als
Ausfluss dieses
Freundschaftsverhältnisses, sondern durch den Wunsch nach
regierungsrätlicher Hilfestellung
bei künftigen fremdenpolizeilichen Bewilligungen motiviert angesehen
haben könnte, ergaben
sich keine.
Mit Verfügung vom 1. Juli 2002 stellte das Untersuchungsrichteramt
Chur die gegen Dr.
Peter Aliesch angehobene Strafuntersuchung deshalb ein. Allerdings
mussten die
Untersuchungskosten dem Angeschuldigten auferlegt werden, da er das
gegen ihn geführte
Verfahren gemäss Beurteilung des Untersuchungsrichters durch ein
leichtfertiges Benehmen
verschuldet hat. Gegen diesen Kostenentscheid kann Dr. Peter Aliesch
Beschwerde führen.
Die Staatsanwaltschaft Graubünden, vertreten durch den
ausserordentlichen Staatsanwalt
lic.iur. Christian Weber, genehmigte die untersuchungsrichterliche
Einstellungsverfügung am 9.
Juli 2002.
Untersuchungsrichteramt Chur , a.o. Untersuchungsrichter: lic.iur.
Manfred Welti
Quelle: a.o. Untersuchungsrichter Manfred Welti