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Nach einem aufwändigen Untersuchungsverfahren wurde ein Viehhändler aus dem Churer Rheintal vom zuständigen Kreisamt wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 30 Tagen und einer Busse von Fr. 4'000.-- verurteilt. Der Viehhändler wurde für schuldig befunden, in sechs Fällen versucht zu haben, mit inhaltlich unrichtigen Begleitdokumenten oder Belegausweisen Milchzusatzkontingente zu erlangen. In sechs weiteren Fällen wurde das Verfahren eingestellt. Sowohl das Strafmandat als auch die Teil-Einstellungsverfügung sind in Rechtskraft erwachsen.
(Über diesen Fall wurde im Bündner Tagblatt am 4.4.2001 und in der Südostschweiz am 7.6.2001 und 8.10.2001 berichtet.)

Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden

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