So genannte Schenkkreise werden derzeit auch in Graubünden aktiv.
Erste Hinweise aus dem
Engadin liegen bereits vor. Dabei handelt es sich um ein
Schneeballsystem, das gemäss Lotteriegesetz in
der Schweiz verboten ist. Wer an einem Schenkkreis teilnimmt, riskiert
nicht nur den Verlust seiner
Geldeinlagen. Er macht sich zudem strafbar.
Gewinnspiele nach dem verbotenen Schneeballsystem tauchen immer
wieder in neuer Form auf.
Derzeit aktuell sind Schenkkreise, bei denen festgelegte Beträge von
mehreren tausend Franken
„geschenkt“ werden sollen. Gewinne können aber nur wenige einstreichen.
Die meisten Teilnehmer
stehen schliesslich als Verlierer da. Denn es müssen stets neue Spender
oder Spenderinnen angeworben
werden, die bereit sind, den vereinbarten Betrag irgendeiner Person zu
„schenken“. So gutgläubige
Geldgeber sind aber nur schwer zu finden. Deshalb bricht das
Schneeballsystem rasch zusammen, das
geschenkte Geld ist verloren. Trotzdem lassen sich viele Menschen von
den versprochenen
Gewinnaussichten solcher Schneeballsysteme blenden. Doch das Mitmachen
ist strafbar, an einem
Schenkkreis Teilnehmende können mit Busse oder mit Gefängnis bestraft
werden. Zudem können
Einsätze und Gewinne eingezogen werden.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden