Höhenfeuer und Feuerwerk gehören zum Schweizer Nationalfeiertag. Mit
Feuer in allen Formen
wird am 1. August gefeiert. Die Gefahren bei falscher Handhabung von
Feuerwerk werden aber oft
unterschätzt. Leider führt unkorrektes oder unvorsichtiges Abbrennen von
Feuerwerk jedes Jahr zu
Unfällen und Bränden. Oft sind es Kinder und Jugendliche, die sich
Verletzungen zuziehen. Damit der 1.
August keine tragischen Schlagzeilen liefert, sind einige grundlegende
Vorsichtssmassnahmen zu
beachten:
- Halten Sie sich strikt an das Rauchverbot in der Nähe von
Feuerwerk.
- Informieren Sie sich beim Kauf von Feuerwerkskörpern über die
Handhabung und befolgen
Sie die Gebrauchsanweisungen sorgfältig.
- Halten Sie Zündhölzer und Feuerwerk von unbeaufsichtigten Kindern
fern.
- Entzünden Sie Ihr Feuerwerk nicht in der Nähe von Gebäuden, von
Wäldern oder
Menschenansammlungen.
- Starten Sie Raketen aus einer gut verankerten Flasche oder aus
einem Rohr.
- Entzündet sich ein Feuerwerkskörper nicht, warten Sie mindestens
fünf Minuten. Unterlassen
Sie einen erneuten Zündversuch. Übergiessen Sie Blindgänger mit Wasser.
- Raketen können sich "verirren": Schützen Sie sich davor, indem Sie
die Fenster Ihrer Wohnung
oder Ihres Hauses schliessen.
- Halten Sie das 1.-August-Feuer bis zum vollständigen Erlöschen
unter Kontrolle.
Feuerwerk ist trotz allem nicht jedermanns Sache. Nehmen Sie deshalb
Rücksicht auf Ihre
Mitbewohner und Nachbarn. Rücksicht verdienen aber auch Tiere: Das
Abbrennen von Knallkörpern
kann bei ihnen unerwartete Angstreaktionen auslösen.
Und wenn es doch zum Brandausbruch kommt: Sofort die Feuerwehr über
Telefon 118 alarmieren.
Die Bündner Feuerwehren sind selbstverständlich auch am Nationalfeiertag
einsatzbereit.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden