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Höhenfeuer und Feuerwerk gehören zum Schweizer Nationalfeiertag. Mit Feuer in allen Formen wird am 1. August gefeiert. Die Gefahren bei falscher Handhabung von Feuerwerk werden aber oft unterschätzt. Leider führt unkorrektes oder unvorsichtiges Abbrennen von Feuerwerk jedes Jahr zu Unfällen und Bränden. Oft sind es Kinder und Jugendliche, die sich Verletzungen zuziehen. Damit der 1. August keine tragischen Schlagzeilen liefert, sind einige grundlegende Vorsichtssmassnahmen zu beachten:

- Halten Sie sich strikt an das Rauchverbot in der Nähe von Feuerwerk.
- Informieren Sie sich beim Kauf von Feuerwerkskörpern über die Handhabung und befolgen Sie die Gebrauchsanweisungen sorgfältig.
- Halten Sie Zündhölzer und Feuerwerk von unbeaufsichtigten Kindern fern.
- Entzünden Sie Ihr Feuerwerk nicht in der Nähe von Gebäuden, von Wäldern oder Menschenansammlungen.
- Starten Sie Raketen aus einer gut verankerten Flasche oder aus einem Rohr.
- Entzündet sich ein Feuerwerkskörper nicht, warten Sie mindestens fünf Minuten. Unterlassen Sie einen erneuten Zündversuch. Übergiessen Sie Blindgänger mit Wasser.
- Raketen können sich "verirren": Schützen Sie sich davor, indem Sie die Fenster Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses schliessen.
- Halten Sie das 1.-August-Feuer bis zum vollständigen Erlöschen unter Kontrolle.

Feuerwerk ist trotz allem nicht jedermanns Sache. Nehmen Sie deshalb Rücksicht auf Ihre Mitbewohner und Nachbarn. Rücksicht verdienen aber auch Tiere: Das Abbrennen von Knallkörpern kann bei ihnen unerwartete Angstreaktionen auslösen.

Und wenn es doch zum Brandausbruch kommt: Sofort die Feuerwehr über Telefon 118 alarmieren. Die Bündner Feuerwehren sind selbstverständlich auch am Nationalfeiertag einsatzbereit.

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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