Am 23. Juni 2002 fiel ein damals 9-jähriger Knabe beim Steigwald in
Maienfeld GR in einen
Löschwasserteich. Die Reanimation des Knaben blieb erfolglos und er
verstarb noch gleichentags. Die
in der Folge angehobenen Ermittlungen haben nun ergeben, dass im
Zusammenhang mit diesem Unfall
niemandem ein strafrechtlich relevantes Verhalten zur Last gelegt werden
konnte. Die Strafuntersuchung
wegen fahrlässiger Tötung wurde deshalb eingestellt. Eine dagegen
eingereichte Beschwerde hat das
Kantonsgericht Graubünden nun abgewiesen.
Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden