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Sicherheit durch Sichtbarkeit - so lautet das Motto im Strassenverkehr an den immer kürzer werdenden Tagen! Namentlich Fussgänger und Zweiradfahrer sollten jetzt bevorzugt helle oder gar reflektierende Kleidung tragen. Zu ihrem eigenen Schutz. Denn nachts sind alle „Katzen“ grau.

Für Fussgänger und Radfahrende ist das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, nachts dreimal höher als am Tag. Bei Regen, Schnee und Blendung auf nasser Strasser kann sich die Gefahr für Fussgänger bis auf das Zehnfache erhöhen.

Wer hat es nicht selbst schon erlebt: Dämmerung oder gar Nacht, Nebel und dazu peitschender Regen oder Schneetreiben. Die Sicht ist schlecht, dem Automobilisten wird höchste Konzentration abverlangt. Entgegenkommende Fahrzeuge blenden, Irritationen entstehen durch Lichtspiegelungen auf Scheiben und Strassenbelag. Und plötzlich, nur schemenhaft erkennbar – am Strassenrand oder mitten auf der Fahrbahn – ein Mensch.

Jeder Verkehrsteilnehmer – und dazu gehört auch der Fussgänger – muss nicht nur sehen, sondern auch gesehen werden. Denn Sichtbarkeit bringt mehr Sicherheit! Die Kantonspolizei Graubünden appelliert deshalb vornehmlich an Fussgänger, aber auch an Velo- und Mofafahrer, insbesondere nachts und in der Dämmerung helle Kleider oder Materialien zu tragen. Zur Erhöhung der Sichtbarkeit bei Nacht gibt es zudem eine Reihe von reflektierenden Produkten wie Sohlenblitz, Gürtel, Armbinden, Leuchtgamaschen oder Reflektoren jeder Art.

Die Lenker von Velos oder Mofas haben im eigenen Interesse dafür zu sorgen, dass die Beleuchtung ihrer Fahrzeuge einwandfrei funktioniert. Sind sie vom Alter her nicht selbst in der Lage, sollten die Eltern dafür besorgt sein.

Selbstverständlich sind auch alle anderen Verkehrsteilnehmer angehalten, nur gut sichtbar unterwegs zu sein – und dies nicht nur bei misslichen Wetterverhältnissen oder in der Nacht. Gerade Fahrzeuglenkerinnen und -lenker können auch tagsüber ihre Sichtbarkeit erhöhen, wenn sie konstant mit Abblendlicht fahren. Für verantwortungsvolle Motorradfahrer ist dies seit jeher eine Selbstverständlichkeit.

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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