Sicherheit durch Sichtbarkeit - so lautet das Motto im
Strassenverkehr an den immer
kürzer werdenden Tagen! Namentlich Fussgänger und Zweiradfahrer sollten
jetzt bevorzugt
helle oder gar reflektierende Kleidung tragen. Zu ihrem eigenen Schutz.
Denn nachts sind alle
„Katzen“ grau.
Für Fussgänger und Radfahrende ist das Risiko, in einen Unfall
verwickelt zu werden, nachts
dreimal höher als am Tag. Bei Regen, Schnee und Blendung auf nasser
Strasser kann sich die Gefahr für
Fussgänger bis auf das Zehnfache erhöhen.
Wer hat es nicht selbst schon erlebt: Dämmerung oder gar Nacht, Nebel
und dazu peitschender Regen
oder Schneetreiben. Die Sicht ist schlecht, dem Automobilisten wird
höchste Konzentration abverlangt.
Entgegenkommende Fahrzeuge blenden, Irritationen entstehen durch
Lichtspiegelungen auf Scheiben
und Strassenbelag. Und plötzlich, nur schemenhaft erkennbar – am
Strassenrand oder mitten auf der
Fahrbahn – ein Mensch.
Jeder Verkehrsteilnehmer – und dazu gehört auch der Fussgänger – muss
nicht nur sehen, sondern auch
gesehen werden. Denn Sichtbarkeit bringt mehr Sicherheit! Die
Kantonspolizei Graubünden appelliert
deshalb vornehmlich an Fussgänger, aber auch an Velo- und Mofafahrer,
insbesondere nachts und in
der Dämmerung helle Kleider oder Materialien zu tragen. Zur Erhöhung der
Sichtbarkeit bei Nacht gibt
es zudem eine Reihe von reflektierenden Produkten wie Sohlenblitz,
Gürtel, Armbinden,
Leuchtgamaschen oder Reflektoren jeder Art.
Die Lenker von Velos oder Mofas haben im eigenen Interesse dafür zu
sorgen, dass die Beleuchtung
ihrer Fahrzeuge einwandfrei funktioniert. Sind sie vom Alter her nicht
selbst in der Lage, sollten die
Eltern dafür besorgt sein.
Selbstverständlich sind auch alle anderen Verkehrsteilnehmer angehalten,
nur gut sichtbar unterwegs zu
sein – und dies nicht nur bei misslichen Wetterverhältnissen oder in der
Nacht. Gerade
Fahrzeuglenkerinnen und -lenker können auch tagsüber ihre Sichtbarkeit
erhöhen, wenn sie konstant mit
Abblendlicht fahren. Für verantwortungsvolle Motorradfahrer ist dies
seit jeher eine
Selbstverständlichkeit.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden