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Ardez: Gülle über die Kanalisation entsorgt
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26.05.2006
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Schon seit längerer Zeit wurde in der Abwasserreinigungsanlage (ARA) der Gemeinde Ardez GR stark verschmutztes, mit Stroh und Mist durchsetztes Abwasser festgestellt. Gestützt darauf wurden die Landwirte durch die Gemeindebehörden und das Amt für Landwirtschaft, Strukturverbesserungen und Vermessung (ALSV) mehrmals aufgefordert, keine Gülle mehr über die ARA zu entsorgen. Auch die Abklärungen nach den Verursachern blieben ohne konkretes Ergebnis. Deshalb wurden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Natur und Umwelt (ANU) zusätzliche Massnahmen angeordnet, um den Verursachern der Gewässerverschmutzung endlich auf die Spur zukommen.
Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurden in Ardez mehrere Jauchegruben mit umweltfreundlichen Markierungssubstanzen "geimpft". Gleichzeitig wurden in der ARA regelmässig Proben entnommen und diese fortlaufend von einem Speziallabor, welches für hydrologische Untersuchungen spezialisiert ist, ausgewertet. Die bisherigen Untersuchungsergebnisse führten zu positiven Nachweisungen, wonach aus "geimpften" Jauchekästen Gülle via Kanalisation in die ARA entleert worden ist. Die Laboruntersuchungen und die polizeilichen Abklärungen wegen Widerhandlungen gegen die Umweltschutzgesetzgebung sind noch im Gange. Weitere Einzelheiten können gegenwärtig aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt gegeben werden. Zu gegebenem Zeitpunkt wird nach Abschluss der Untersuchung erneut informiert.
Hofdünger- und Abwasseranlagen in der Landwirtschaft
Das Amt für Landwirtschaft, Strukturverbesserungen und Vermessung ist für den Vollzug des Gewässerschutzes, in der Landwirtschaft des Kantons Graubünden, verantwortlich. Zu diesem Zwecke sind in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Natur und Umwelt (ANU) zwei Weisungen erarbeitet worden, die den Vollzug regeln. Die Weisung über Hofdünger- und Abwasseranlagen in der Landwirtschaft vom 1. Oktober 2003 regelt die Grösse der benötigten Hofdüngeranlagen aufgrund der Aufstallungssysteme, Tierarten und Stallhaltungszeiten. Die Weisung Gewässerschutz in der Landwirtschaft vom 1. Oktober 2003 gibt praktische Anleitungen zur Einhaltung des Gewässerschutzes auf dem einzelnen Landwirtschaftsbetrieb. Die beiden Weisungen sowie die Merkblätter "Güllen in Notfällen" und "Düngen zur richtigen Zeit" können auf der Webseite
www.alsv.gr.ch
eingesehen und heruntergeladen werden.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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