Immer wieder versuchen Betrüger beim Buchen von Hotelzimmern, beim
Mieten von Wohnungen oder bei einem Kauf über Internet zum Erfolg zu
gelangen. Nachdem die Parteien handelseinig geworden sind, werden die
vereinbarten Miet- oder Kaufpreise mittels Check bezahlt. Die
zugestellten Checks weisen einen zu hohen Betrag auf. Sofern sich die
Vermieter oder Verkäufer nicht ohnehin melden, gelangen die Betrüger mit
der Bitte an ihre Opfer, den Differenzbetrag per Geldanweisung zu
retournieren. Da der Check meistens einer ersten Überprüfung standhält,
wird der Gegenwert dem Vermieter oder Verkäufer mit dem Vermerk
''Eingang vorbehalten`` auf dem Bankkonto gutgeschrieben. Erst später,
nach Überweisung des Differenzbetrages, stellt sich heraus, dass der
eingereichte Check gefälscht ist. Die Bank belastet deshalb den unter
Vorbehalt gutgeschriebenen Betrag wiederum zurück. Den Opfern von
Checkbetrügern entsteht dadurch ein in der Regel nicht mehr rückgängig
zu machender Schaden. Ein besonderes Merkmal dieser Betrugsform ist,
dass die Opfer praktisch nie in physischen Kontakt mit den Betrügern
gelangen. Die Kommunikation erfolgt fast ausschliesslich per E-Mail,
allenfalls auch mittels Mobiltelefon.
Die Kantonspolizei Graubünden rät deshalb, Geschäfte mit Unbekannten
besser gegen Banküberweisungen zu tätigen und Rückzahlungen im
Zusammenhang mit zu hoch ausgestellten Checks nur nach vorgängiger
Deckungs-Prüfung Ihrer Bank zu tätigen.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden