So genannte Checkdifferenzbetrüger bieten bei einem Kauf über
Internet, beim Mieten einer Wohnung aufgrund eines Zeitungsinserats oder
bei der Reservation eines Hotelarrangements per E-Mail in der Regel als
Bezahlung einen Check an. Diese Checks weisen einen Betrag aus, der
teilweise deutlich über dem vereinbarten Kauf- oder Mietpreis liegt. Der
Differenzbetrag soll auf Wunsch des Betrügers dann per Geldanweisung
zurückbezahlt werden. Da der Check in der Regel einer ersten Überprüfung
standhält, wird er dem Verkäufer zunächst von seiner Bank mit ''Eingang
vorbehalten`` gutgeschrieben. Erst später, nach Überweisung des
Differenzbetrages, kann sich dann herausstellen, dass der Check keine
Deckung aufweist oder gestohlen ist. Weil die Bank die Gutschrift nur
mit Vorbehalt vorgenommen hat, ist sie beim ''Platzen`` des Checks auch
jederzeit berechtigt, eine Rückbelastung vorzunehmen. Den Opfern von
Checkbetrügern entsteht dadurch ein in der Regel nicht mehr rückgängig
zu machender Schaden.
Das besondere Merkmal dieser Checkdifferenzbetrüge liegt darin, dass
die Täter praktisch nie physischen Kontakt mit ihren Opfern aufnehmen.
Die Kommunikation zwischen Täterschaft und Opfer erfolgt meistens
mittels E-Mail oder Mobiltelefon.
Die Kantonspolizei rät deshalb, Geschäfte mit Unbekannten besser
gegen Banküberweisungen zu tätigen oder Rückzahlungen von zu hoch
ausgestellten Checks nur nach vorgängiger Abklärung mit Ihrer Bank
vorzunehmen.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden