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Am Freitagnachmittag hat die Kantonspolizei Graubünden in Casaccia eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Ein Fahrzeuglenker wurde dabei als Raser erfasst.

Die Kantonspolizei Graubünden führte die Radarkontrolle auf der Hauptstrasse 3b in Casaccia in Fahrtrichtung Maloja durch. Dabei wurde bei der automatischen Geschwindigkeitskontrolle ein Personenwagen mit monegassischen Kontrollschildern, mit einer brutto Geschwindigkeit von 127 km/h von der semistationären Radaranlage erfasst. An der genannten Stelle beträgt die signalisierte Höchstgeschwindigkeit im Innerortsbereich 50 km/h. Somit überschritt der 54-jährige russische Fahrzeuglenker abzüglich der Gerätetoleranz von 6 km/h die signalisierte Höchstgeschwindigkeit um netto 71 km/h. Der Personenwagen konnte noch am selben Abend durch eine Patrouille der Kantonspolizei Graubünden in St. Moritz festgestellt und der fehlbare Lenker ermittelt werden. Der geständige Lenker wird im Auftrag der Staatsanwaltschaft Graubünden verzeigt und musste ein Bussendepositum von 5‘000 Franken hinterlegen. Des Weiteren wurde ihm der ausländische Führerausweis an Ort und Stelle aberkannt.

Rasertatbestand

Gemäss Art. 90 Abs. 3 SVG wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.

Absatz 3 ist in jedem Fall erfüllt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um:
b. mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt.
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