Mobile Identifikationsprüfung mittels Fingerscan
In der Kriminaltechnik ist im letzten Sommer das automatische Fingeridentifikationssystem AFIS@mobile eingeführt worden. Ein weiterer Schritt in der Digitalisierung, welcher das mobile Arbeiten unterstützt. Martin Hepberger, Chef der Fachgruppe Technik des Kriminaltechnischen Dienstes, war bei der Einführung des neuen Systems in der Arbeitsgruppe mit dabei und ist Applikationsverantwortlicher. Er erklärt: "Fingerabdrücke konnten zwar schon früher digital gescannt werden, aber nur an einigen Standorten mit speziellen dazugehörenden Handys. Die neuen, viel kleineren Geräte, sind im ganzen Kanton auf allen Polizeistützpunkten verteilt. Sie können bequem in der Jackentasche mitgeführt und mit dem persönlichen Diensthandy verbunden werden."
Die Person, die kontrolliert wird, legt nacheinander beide Zeigefinger auf die Glasplatte des Geräts. In der App auf dem Handy des Polizisten oder der Polizistin folgt dann die Rückmeldung. "Kein Treffer" mit einem grünen Balken, wenn die Person nicht registriert ist. Ein roter Balken erscheint, wenn die Person früher bereits erkennungsdienstlich behandelt wurde. Dazu relevante Informationen für die Polizei. "Die Informationen dienen der eigenen Sicherheit", sagt Hepberger. "Mit der gründlichen Identitätsüberprüfung erfährt die Polizei mehr über das Gegenüber." Fingerabdrücke können ausserdem auch von einer leblosen Person gescannt werden.
Datensätze unterliegen Löschfrist
Die Anhaltung und Identitätsfeststellung als polizeiliche Massnahme ist in Artikel 9 des Kantonalen Polizeigesetzes geregelt. Mit AFIS@mobile wird eine einmalige Abfrage bei einer Personenkontrolle gemacht. "Nach dem Abgleich mit der AFIS-Datenbank werden die Daten sofort wieder gelöscht", betont Hepberger. Praktisch alle Polizeikorps der Schweiz und das Grenzwachtkorps haben AFIS@mobile eingeführt. Die digitale Datenbank wird vom Bund betrieben.
Weitere Methoden zur Personenidentifizierung
Die Daktyloskopie, zu der AFIS@mobile gehört, ist eine von drei Verfahren zur sicheren Identifizierung von Personen. Bei der DNA-Analyse werden Haare, Blutproben oder Hautschuppen im Labor analysiert. Eineiige Zwillinge tragen dieselbe DNA. Weiter kann das Zahnschema vom Zahnarzt Auskunft über die Identität einer Person liefern. 1904 hat Alphonse Bertillon das Antropometrische Signalement definiert, welches elf Messerte einer erwachsenen Person ab 21 Jahren umfasste. Diese Methode wird heute nicht mehr angewendet.