Navigation

Inhaltsbereich

Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft führt gegen Erwachsene und Jugendliche in Fällen von Verbrechen, Vergehen und Übertretungen Strafuntersuchungen und hat den staatlichen Strafanspruch durchzusetzen. Die Staatsanwaltschaft bearbeitet zudem interkantonale und internationale Rechtshilfeersuchen.

Jugendanwaltschaft

Die Jugendanwaltschaft ist eine Abteilung der Staatsanwaltschaft. Sie ist zuständig für die Ermittlungen und Durchführung von Strafverfahren bei Jugendlichen im Alter von zehn bis achtzehn Jahren.
Ziel des Jugendstrafrechts ist die Förderung der Kompetenzen von Jugendlichen im Hinblick auf die Übernahme von Eigenverantwortung und Selbstständigkeit, damit strafbares Verhalten vermieden werden kann.