Kollektiv-Fahrzeugausweis / Händlerschild
Kollektiv-Fahrzeugausweise können wir an Betriebe erteilen, die
◾ gewerbsmässig mit Fahrzeugen zu tun haben,
◾ über die erforderlichen Bewilligungen verfügen,
◾ Gewähr für eine einwandfreie Verwendung des Kollektiv-Fahrzeugausweises bieten und
◾ soweit es sich um Unternehmen des Motorfahrzeug-Gewerbes handelt, die vorgeschriebene Versicherung abgeschlossen haben.
Der Kollektiv-Fahrzeugausweis berechtigt den Inhaber, die zugehörigen Händlerschilder an geprüfte und nichtgeprüfte Fahrzeuge der im Ausweis genannten Art anzubringen.
Die betreffenden Fahrzeuge müssen aber betriebssicher sein und den Vorschriften entsprechen.