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Online Terminverwaltung Fahrzeugprüfung

Termine können Sie online verschieben. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie uns gerne schriftlich oder telefonisch via untenstehenden Kontaktdaten kontaktieren:

Standort Telefon E-Mail
Chur +41 81 257 80 73 disposition@stva.gr.ch
Davos, Roveredo, Ilanz, Thusis +41 81 257 80 74 disposition@stva.gr.ch
Samedan, Scuol, Müstair, Li Curt +41 81 257 80 76 disposition@stva.gr.ch

Link: Standorte / Prüfstellen

Wichtige Informationen

Alle mit Kontrollschilder zugelassenen Fahrzeuge müssen periodisch von uns geprüft werden. Die Prüfungsintervalle entnehmen Sie bitte hier.

Wir bitten, das Fahrzeug vor der Prüfung zu kontrollieren, zu reinigen und soweit nötig instand stellen zu lassen. Provisorische Instandstellungen können wir nicht anerkennen.

Sie dürfen das Fahrzeug im Winter mit Sommerpneus vorführen, sofern es die Witterung zulässt. In jedem Fall muss eine Probefahrt durchgeführt werden können.

Lastwagen, Lieferwagen und Anhänger mit einer Bremse müssen mit mindestens 75% des im Fahrzeugausweis eingetragenen Gesamtgewichtes vorgeführt werden.

Information über Neuerung bei Domizil-Anhängerprüfungen mit durchgehenden Bremsen finden Sie hier.

Neue, typengeprüfte und typengenehmigte Fahrzeuge müssen nicht beladen vorgeführt werden.

Höchstmasse von Motorwagen und Anhängern:

Breite 2,55 m mit Ladung, Kühlaufbauten 2,60 m
Länge 12 m ohne Ladung, ohne Sattelanhänger
16,5 m Sattelmotorfahrzeuge
18,75 m Anhängerzüge
Höhe 4,00 m mit Ladung

Ablauf Fahrzeugprüfung beim Strassenverkehrsamt (Film)

Im nachfolgenden Film wird veranschaulicht, wie eine periodische Nachprüfung beim Strassenverkehrsamt am Beispiel des Standorts Chur durchgeführt wird:

Link zum Film Nachprüfung beim Strassenverkehrsamt

Fragen und Antworten

Wann und wo muss ich mein Fahrzeug prüfen lassen?

Alle mit Kontrollschilder zugelassenen Fahrzeuge müssen periodisch geprüft werden. Sie erhalten von uns ein Aufgebot, sobald Ihr Fahrzeug prüffällig ist. Die Prüfungsintervalle entnehmen Sie bitte hier.

Fahrzeugprüfungen werden an verschiedenen Standorten im Kanton Graubünden durchgeführt. Sie werden aufgrund Ihres Wohnorts am entsprechenden Standort aufgeboten.

Kann die Fahrzeugprüfung in einem anderen Kanton oder im Ausland durchgeführt werden?

Die Fahrzeugprüfung kann unter folgendem Bedingungen in einem anderen Kanton erfolgen

  • Die Fristen des Kantons Graubünden müssen eingehalten werden.
  • Senden Sie uns bitte umgehend das Aufgebot des anderen Kantons zu.
  • Verlängert sich der Prüfprozess durch eine Reparatur, melden Sie sich bitte unverzüglich bei uns.
  • Sie sind verantwortlich dafür, dass der Prüfungsbericht einschliesslich dem Original-Fahrzeugausweis nach der Prüfung an folgende Adresse gesendet wird:

    Strassenverkehrsamt Graubünden
    Disposition
    Ringstrasse 2
    7000 Chur

Fahrzeugprüfungen im Ausland werden nicht anerkannt

Da keine bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU bezüglich gegenseitiger Anerkennung von Fahrzeugprüfungen bestehen, werden keine Bewilligungen für Fahrzeugprüfungen im Ausland erteilt.

Schweizerisch immatrikulierte Fahrzeuge, die im Ausland stationiert sind, müssen ausser Verkehr gesetzt und im Standortstaat eingelöst oder bei einer kantonalen Prüfstelle in der Schweiz geprüft werden.

Welche Änderungen sind prüfpflichtig?

Änderungen an Ihren Fahrzeugen müssen Sie uns melden.

Wir sind verpflichtet, geänderte Fahrzeuge vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.

Meldepflichtig sind insbesondere:

  • Änderung der Fahrzeugeinteilung;
  • Änderung der Abmessungen, des Achsabstandes, der Spurweite, der Gewichte;
  • Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern;
  • nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlage;
  • Änderung an Kraftübertragung;
  • nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder;
  • Änderung der Lenkanlage oder Bremsanlage;
  • das Anbringen einer Anhängevorrichtung;
  • alle weiteren wesentlichen Änderungen.

Wie muss ich mein Fahrzeug auf die Prüfung vorbereiten?

Wir bitten Sie, das Fahrzeug vor der Prüfung zu kontrollieren, zu reinigen und soweit nötig instand stellen zu lassen. Provisorische Instandstellungen können wir nicht anerkennen.

Müssen Lieferwagen und Anhänger beladen vorgeführt werden?

Lastwagen, Lieferwagen und Anhänger mit einer Bremse müssen mit mindestens 75% des im Fahrzeugausweis eingetragenen Gesamtgewichtes vorgeführt werden.

Darf ich mein Fahrzeug im Winter mit Sommerpneus vorführen?

Sie dürfen das Fahrzeug im Winter mit Sommerpneus vorführen, sofern es die Witterung zulässt. In jedem Fall muss eine Probefahrt durchgeführt werden können.

Fahrzeugprüfung nicht bestanden, was nun?

Auf dem nach der Prüfung erhaltenen Prüfungsbericht werden das Prüfungsergebnis und die Beanstandungen aufgeführt, welche zu beheben sind.

Resultat "Nicht bestanden (Reparaturbestätigung)":

Die Mängel können durch einen vom Strassenverkehrsamt berechtigten Betrieb behoben lassen und bestätigt werden.

Die Befugnis zum Ausstellen von Reparaturbestätigungen wird dem, in der Regel einem Fachverband angehörigen Betrieb, durch besondere Vereinbarungen mit dem Strassenverkehrsamt erteilt. Mit der Reparaturbestätigung erklärt der private Betrieb, die vom Strassenverkehrsamt auf dem amtlichen Fahrzeugprüfungsbericht festgestellten Mängel ordnungsgemäss behoben zu haben. Die Reparaturbestätigung hat die Wirkung einer amtlichen Nachkontrolle.

Liste berechtigte Betriebe für Partikelmessungen 

Liste berechtigte Betriebe für Reparaturbestätigungen

Resultat "Nicht bestanden (neuer Termin)":

Sie erhalten durch uns umgehend einen neuen Termin, um das Fahrzeug nach behobenen Mängeln erneut prüfen zu lassen.

Fahrzeugprüfung bestanden, was nun?

Nach bestandener Fahrzeugprüfung erhalten Sie den aktualisierten Fahrzeugausweis direkt vor Ort. Die Prüfungsgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Wie hoch sind die Gebühren für die Fahrzeugprüfungen?

Die allgemeinen Strassenverkehrsgebühren des Kantons Graubünden finden Sie hier.