Nachprüfung von fest im Ausland stationierten leichten Motorfahrzeugen mit GR Kontrollschildern
Da keine bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU bezüglich gegenseitiger Anerkennung von Fahrzeugprüfungen bestehen, werden keine Bewilligungen für Fahrzeugprüfungen im Ausland erteilt.
Schweizerisch immatrikulierte Fahrzeuge, die im Ausland stationiert sind, müssen ausser Verkehr gesetzt und im Standortstaat eingelöst oder bei einer kantonalen Prüfstelle in der Schweiz geprüft werden.