Die geografischen Namen der amtlichen Vermessung (AV) beinhalten die Namen der topografischen Objekte, die in den Informationsebenen Nomenklatur, Bodenbedeckung, Einzelobjekte und im Basisplan verwendet werden.
Anträge zur Änderung von bereits genehmigten Namen oder zur Neuaufnahme bzw. Löschung von Namen sind von der Gemeinde mittels dem Formular Antrag Aktualisierung Namenverzeichnis der Gemeinde zuhanden der kantonalen Nomenklaturkommission einzureichen. Bei neu aufzunehmenden Namen ist zudem ein Plan beizulegen, damit erkenntlich ist, wo sich der Name befindet und welches Gebiet er abdeckt.
Die Nomenklaturkommission ist Fachstelle des Kantons für die geografischen Namen der AV. Sie überprüft die im Antrag aufgeführten Namen auf ihre sprachliche Richtigkeit und legt die Schreibweise fest.