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Problempflanzen
 

Problempflanzen sind Pflanzen, die je nach Standort und Eigenschaft oder Häufigkeit auf landwirtschaftlichen Nutzflächen aus ökologischen, gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erwünscht sind. Dazu gehören sowohl einheimische (landwirtschaftliche Problempflanzen) sowie gebietsfremde (invasive Neophyten) Arten.

Laut der Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (LBV; SR 910.91) kann ein übermässiger Besatz an Problempflanzen zum Ausschluss aus der landwirtschaftlichen Nutzfläche, und damit auch zum Ausschluss der Direktzahlungen gemäss Art. 16 Abs. 1 Bst. b LBV führen. Problempflanzen inkl. invasiver Neophyten müssen bekämpft werden, insbesondere ist ihre weitere Ausbreitung zu verhindern (Art. 58 Abs. 3 der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft, DZV; SR 910.13).

Kann ich frühzeitig mähen, wenn ich Klappertopf in meiner Wiese habe?

Mit einem frühen Schnitt bei Beginn der Blüte kann der Klappertopf wirksam zurückgedrängt werden. Mit der Anmeldung eines frühen Pflegeschnitts haben Sie die Möglichkeit, den Klappertopf auch in Biodiversitätsförderflächen (wenig intensive und extensive Wiesen) zu regulieren. Voraussetzung ist, dass die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter die betroffenen Flächen frühzeitig, d. h. spätestens drei Wochen vor Schnittzeitpunkt, mit dem Meldeformular meldet. Eine Bewirtschaftungseinheit darf in acht Jahren höchstens zweimal gemeldet werden. Diese kann nicht in Teilflächen aufgegliedert werden, die in verschiedenen Jahren vorzeitig gemäht werden sollen. Das Meldeformular finden Sie hier.