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Die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs oder einer Tierhaltung ist dem ALG mit dem Formular Betriebsaufgabe zu melden. Geben Sie bitte an, wer die Flächen übernimmt, ob und bis wann Sie weiterhin Tiere halten und melden Sie sich vom ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) ab. Ohne diese Abmeldung werden weiterhin kostenpflichtige Kontrollen durchgeführt.

Falls der Betrieb nicht aufgegeben, sondern einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger übergeben wird, füllen Sie bitte das Formular Wechsel des Betriebsleiters/der Betriebsleiterin aus.

Ich halte nach der Pensionierung oder der Betriebsaufgabe noch einige Tiere (beispielsweise Hühner). Was muss ich in diesem Fall melden?

Füllen Sie das Formular Betriebsaufgabe aus und geben Sie an, wie viel Fläche und/oder welche Tierarten Sie weiterhin behalten möchten.

Formulare