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Ein Wechsel der Betriebsleitung ist dem ALG mittels Formular Wechsel des Betriebsleiters/der Betriebsleiterin so früh wie möglich, mindestens jedoch einen Monat vor der geplanten Übernahme, zu melden. Die darin aufgeführten Bedingungen müssen erfüllt sein. Dem Formular beizulegen sind der Nachweis der landwirtschaftlichen Ausbildung, der Abtretungs- oder Pachtvertrag für Gebäude und Land sowie der Abtretungsvertrag für das lebende und tote Inventar (Tiere, Maschinen, Futter etc.).

Für die Ausarbeitung der Verträge und weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die landwirtschaftliche Regionalberatung des Plantahofs.

Wie melde ich einen Wechsel an?

Mit dem Formular Wechsel des Betriebsleiters/der Betriebsleiterin

  • Das Formular vollständig ausfüllen.
  • Von allen Parteien unterzeichnen lassen.
  • Ausbildungsnachweis beilegen.
  • Einreichen bis jeweils 30. November an das ALG.
  • Inventarübernahmevertrag und Kauf- oder Pachtvertrag des landwirtschaftlichen Betriebs können bis 31. März nachgereicht werden.