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Anfangs Jahr wird in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die Erhebung der Strukturdaten durchgeführt. Die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter erfasst sämtliche Tiere sowie Flächen aller Betriebe, unabhängig davon, ob es sich um direktzahlungsberechtigte Betriebe handelt oder nicht. Im Herbst erfolgt die Bestätigung der Bewirtschaftung. Die erhobenen Daten werden beim ALG für die Berechnung der Direktzahlungen verwendet und dienen unter anderem auch für statistische Zwecke, als Grundlage für die zukünftige Agrarpolitik, für tierseuchenpolizeiliche Massnahmen und für den Tier- und Gewässerschutz. Die Strukturdatenerhebung ist zugleich auch die formelle Gesuchstellung für die Direktzahlungen. Verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter.

Wie wird die Strukturdatenerhebung durchgeführt?

Die Strukturdatenerhebung wird online im agriPortal durchgeführt.