Wechsel von Alpmeisterinnen und Alpmeistern müssen frühzeitig schriftlich gemeldet werden, damit die neu zuständige Person rechtzeitig auf die Tierverkehrsdatenbank via Agate zugreifen kann.
Die Sömmerungsbeiträge werden aufgrund eines berechneten Normalbesatzes ausbezahlt. Für die Anpassung des Normalbesatzes muss ein schriftliches Gesuch gestellt werden. Ein geplanter Wechsel der Beitragskategorie für Schafalpen muss vor der Alpbestossung gemeldet werden.
Alle Mutationsgesuche und Anträge müssen jeweils bis zum 30. April des laufenden Jahres eingereicht werden.
Aus welchen Gründen kann der Normalbesatz (NB) angepasst werden?
- Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller reicht einen Bewirtschaftungsplan ein, der einen höheren Besatz rechtfertigt.
- Das Verhältnis zwischen Schafen und anderen Tieren wird geändert.
- grössere Flächenmutationen.
Bis wann müssen Anträge für Normalbesatzanpassungen gestellt werden?
Der Antrag muss schriftlich bis Ende April des jeweiligen Jahres gestellt werden.
In welcher Form muss ein Wechsel der Alpmeisterin oder des Alpmeisters gemeldet werden?
Immer schriftlich (E-Mail an: soemmerung@alg.gr.ch). Bitte geben Sie stets die Betriebs-Nummer an.
Ich übergebe infolge Pensionierung meinen Heimbetrieb. Wird bei meiner "Privatalp" dieser Wechsel automatisch gemacht?
Nein. Der Wechsel bei der Alp muss zusätzlich gemeldet werden. Zudem gibt es keine Alterslimite für die Auszahlung der Beiträge im Sömmerungsgebiet.