Gemeinschaftsbauten können mit nicht rückzahlbaren Beiträgen von Bund und Kanton unterstützt werden. Beiträge werden im Berg- und im Sömmerungsgebiet für gemeinschaftliche Bauten und Einrichtungen für die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse gewährt, sowohl tierischen als auch pflanzlichen Ursprungs. Auch gewerbliche Kleinbetriebe können mit Beiträgen unterstützt werden, wenn deren Tätigkeit mindestens die erste Verarbeitungsstufe landwirtschaftlicher Rohstoffe umfasst. Auf Sömmerungsbetrieben werden in erster Linie einfache Bauten für das Personal, die Milchverarbeitung sowie Alpgebäude für Nutztiere unterstützt, wobei gemolkene raufutterverzehrende Nutztiere im Vordergrund stehen.
Der Beitrag wird als Pauschale je Einheit festgelegt.