Nach langjährigem Einsatz für den Kanton und die Bündner Landwirtschaft hat sich Hans-Peter Caduff, Leiter des Ressorts Hochbau (HB), Ende 2023 entschlossen, das ALG zu verlassen. Wir danken Hans-Peter für seine langjährige, engagierte Arbeit für die positive Entwicklung unserer Betriebe und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gut begegnen zu können, organisiert sich die Abteilung SV neu. Moreno Bonotto führt seine Aufgaben als Abteilungsleiter und stellvertretender Amtsleiter weiterhin aus. Die Leitung des Tiefbaus (TB) übergibt er an Martin Bundi, der das neu geschaffene Ressort TB mit vier Mitarbeitenden führt. Martin Bundi ist als Projektleiter TB bereits seit dem Jahr 2007 beim ALG tätig und dabei hauptsächlich in den Regionen Surselva und Unterengadin im Einsatz.
Die beiden Ressorts HB und Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE) wurden in einem neuen Ressort HB/PRE zusammengeführt. Die Leitung des Ressorts übernimmt Gian Andrea Pola. Er arbeitet seit dem Jahr 2013 in der Abteilung SV. In seiner angestammten Tätigkeit fördert und betreut er die PRE im Kanton Graubünden.
Ursina Luppi, Anna-Catrina Stoffel und Gian Andrea Pola werden neu durch Nadia Lucchini unterstützt. Sie ist bereits im ALG für den Gewässerschutz tätig und wird in den kommenden Monaten sukzessive ihren Einsatz im Ressort HB/PRE bis zum Vollpensum erhöhen. Die Stelle im Gewässerschutz wird neu besetzt. Das HB-Team erhält ab Mitte Februar/Anfang März 2024 zusätzlich Verstärkung durch eine Person mit einem Pensum von 50 Prozent.
Im Rahmen der aktuellen Finanzplanperiode des Bundes, welche im Jahr 2025 endet, sind die Verpflichtungskredite stark limitiert worden. Das Bundesamt für Landwirtschaft bemüht sich, die Situation für das Jahr 2025 mit einem zusätzlichen Kreditantrag für die Kantone zu entschärfen. Allerdings sind im Kanton Graubünden bereits für das Jahr 2024 die Mittel für die Umsetzung der Massnahmen im HB, TB und bei den PRE nicht ausreichend. Um die laufenden Planungen und den Bau der landwirtschaftlichen Hochbauten für die Jahre 2024 und 2025 nicht zu gefährden, wird der Kanton einen massgeblichen Anteil des vorgesehenen Bundesbeitrags für einen befristeten Zeitraum übernehmen. Dadurch wird es möglich sein, die Projekte im bisherigen Umfang zu realisieren.
Die Umsetzung eines Stallbauprojekts ist ein grosses Werk und stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten. Es benötigt Geduld und Beharrlichkeit bis die Finanzierung geklärt ist und die Baubewilligung vorliegt. In den vergangenen zwei bis drei Jahren war vermehrt festzustellen, dass eigentlich umsetzungsreife Bauprojekte letztlich durch die teilweise enorme Bauteuerung nicht umgesetzt werden konnten. Diese Entwicklungen und die bereits erwähnte Mittelverfügbarkeit haben dazu geführt, dass aktuell rund 120 vorgesehene Projekte für die Planung und Umsetzung beim ALG eingereiht sind. Der langjährige Durchschnitt liegt bei rund 25 umgesetzten Projekten pro Jahr. Die Realisation der anstehenden Stallbauten wird somit die verfügbaren Mittel und vorhandenen Personalressourcen beim ALG, Plantahof und der landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft Graubünden bis frühestens Ende 2028 binden. Das bedeutet: Ein heute eingereichtes Gesuch kann im besten Fall im Jahr 2028, eher im Jahr 2029 subventioniert und umgesetzt werden. Im Wissen, dass erst in vier bis fünf Jahren gebaut werden kann, ist es nicht sinnvoll, ein Gesuch in die Planung aufzunehmen und dann die Betriebsplanung, die Finanzierung und das Bewilligungsverfahren einzuleiten. Die Unsicherheiten für die Bauherrschaften sind zu gross. Im Einvernehmen mit den am Stallbauprozess beteiligten Stellen, sind wir zum Schluss gekommen, dass zuerst die beim ALG erfassten Gesuche und die bereits in Planung stehenden Projekte auszuführen sind. Das Ziel ist die Wiederherstellung eines zeitlich absehbaren Planungshorizonts. Vom Gesuch bis zur Bauabrechnung vergehen im besten Fall zwei Jahre. Wir werden somit im Jahr 2026 wieder in der Lage sein, Investitionsgesuche für Stallbauten anzunehmen und den Planungsprozess einzuleiten. Bis dahin werden keine neuen Gesuche angenommen oder auf einer Anmeldeliste vermerkt. Der Kauf von Gebäuden ist von dieser Regelung jedoch ausgenommen. Sollte sich die Situation zwischenzeitlich verbessern, werden wir Sie umgehend informieren. Wir bitten um Ihr Verständnis.