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Brot und Backwaren mit Auslobung von Butter
Foto: © Joelle M - stock.adobe.com

 

Wenn man zuhause mit guter Butter backt, ist das ein Qualitätsmerkmal. Konsumentinnen und Konsumenten erwarten dasselbe von Brot und Backwaren, die im Laden als Butterzopf oder Buttergipfeli angepriesen werden. Der Gesetzgeber fordert sogar, dass bei der Auslobung der Zutat Butter keine andersartigen Speisefette mitverwendet werden dürfen, mit Ausnahme von Petit-Beurre. Damit die Konsumentinnen und Konsumenten nicht getäuscht werden, muss auch ein deutlicher Mindestgehalt an Butter nachweisbar sein.

Im August 2023 wurden 27 Produkte durch die amtliche Lebensmittelkontrolle in Bäckereien, Cafés und im Detailhandel der Kantone Graubünden und Glarus erhoben, die als mit Butter gebacken angepriesen wurden, darunter 16 Buttergipfeli, sieben Butterzöpfe, zwei Butterweggli, eine Glarner Ankenzelte und ein Buttersablé. Im Chemielabor des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit wurden die Proben auf Trockenmasse, Gesamt- und Butterfettgehalt sowie Acrylamid untersucht.  Acrylamid entsteht beim Backen von stärkehaltigen Lebensmitteln und gilt als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber Höchstwerte festgelegt. Abschliessend wurde auch die Deklaration überprüft.


Bei den Analysen wurde festgestellt, dass ausschliesslich Butter als Speisefett verwendet wurde. Zudem wurden in allen 27 Proben die Höchstwerte für Acrylamid eingehalten. Lediglich bei einem Butterzopf wurde der Mindestbuttergehalt deutlich unterschritten und für die ausgelobte Berg-Butter lag kein Berg-Zertifikat vor. Des Weiteren wiesen die Sablés Kennzeichnungsmängel auf. Die Produzenten wurden aufgefordert, die Mängel zu beheben.