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Essig auf Inhalt und Deklaration überprüft
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Essig ist eines der ältesten Lebensmittel und eignet sich neben der Zubereitung von Salatsaucen auch zur Konservierung von eingekochten Lebensmitteln. Essig und Essigmischungen müssen gesetzliche Anforderungen erfüllen.

Nachdem das ALT letztmals im Jahr 2020 eine Kontrolle von Essigprodukten durchgeführt hatte und dabei acht von zehn Produkten beanstandet werden mussten, wurde im Frühjahr 2024 eine analoge Untersuchungskampagne in Graubünden und Glarus durchgeführt. Erfreulicherweise bestanden diesmal mehr als die Hälfte der Produkte die Kontrolle ohne Beanstandung.

In zwölf Betrieben wurden sieben reine Gärungsessige und sechs Essigprodukte (Mischungen von Essig mit Fruchtsäften oder Kräuterextrakten) erhoben, davon drei von lokalen Produzenten. Nach der Bestimmung des Alkohol- und Gesamtsäuregehaltes, der Menge an zuckerfreiem Extrakt und Asche sowie eventueller Blei- und Cadmiumrückstände erfolgte die Bewertung der Deklaration. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, der Kontaminantenverordnung und der Lebensmittelinformationsverordnung.

Auch diesmal lagen die meisten Mängel im Bereich der Deklaration: eine fehlende Sachbezeichnung, eine falsche bzw. zwei fehlende Angaben zum Gesamtsäuregehalt sowie zwei fehlende Nährwertdeklarationen bei Essigprodukten. Bei reinem Gärungsessig ist die Nährwertdeklaration zwar freiwillig, muss dann aber in korrekter Form erfolgen. Dies war bei zwei Essigen nicht der Fall. Analytisch auffällig war lediglich ein Apfelessig, der einen zu geringen Säuregehalt aufwies.

Drei Produzenten wurden zur Behebung der Mängel aufgefordert, bei zwei weiteren wurden die Untersuchungsresultate an das zuständige Kantonale Laboratorium zur abschliessenden Beurteilung weitergeleitet.