Günstige Importweine auf dem Prüfstand
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Wein zählt in der Schweiz zu den traditionell verankerten Genussmitteln und ist in fast jedem Haushalt zu finden. Importweine des unteren Preissegments, welche zumeist im Getränkekarton angeboten werden, kommen allenfalls als einfacher Tischwein oder als Kochwein bei der Speisenzubereitung zum Einsatz. Die lebensmittelrechtlichen Anforderungen an Wein sind aber selbstverständlich auch von der einfachsten Weinkategorie einzuhalten.
Dies zu überprüfen, war Ziel eine Untersuchungskampagne im Frühjahr 2023. Dabei wurden in Discountern der Kantone Glarus und Graubünden insgesamt 22 Importweine aus Spanien, Portugal, Italien, Frankreich, Südafrika und den USA amtlich erhoben, die allermeisten davon im Getränkekarton. Im Labor des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit wurden die Weine sodann hinsichtlich ausgewählter Inhaltsstoffe untersucht, für die der Gesetzgeber aus gesundheitlichen Gründen Höchstgehalte festgelegt hat. Dazu gehörte die Bestimmung der Schwermetalle Arsen, Cadmium und Blei und des Schimmelpilzgifts Ochratoxin A. Zudem wurden die Gehalte von Schwefeldioxid und Alkohol ermittelt und die Deklaration der Weine unter die Lupe genommen. Auf Weinen, die eine Konzentration von mehr als 10 mg/l Schwefeldioxid enthalten, muss der Hinweis «Enthält Sulfite» oder «Enthält Schwefeldioxid» stehen, da Schwefeldioxid Unverträglichkeitsreaktionen auslösen kann. Der gemessene Alkoholgehalt darf vom deklarierten nur innerhalb enger Grenzen abweichen.
Erfreulicherweise erfüllten alle untersuchten Importweine im Low-Cost-Preissegment die überprüften lebensmittelrechtlichen Anforderungen.