Gentechnisch veränderte Lebensmittel aus Mais
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Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind, solche enthalten oder daraus gewonnen werden (GVO-Erzeugnisse), haben in der Schweiz einen schweren Stand. Nur vier Bewilligungen des Bundes liegen bislang vor, und zwar für eine Soja- und drei Maissorten. Wenig salonfähig ist das Thema GVO auch in der EU, obwohl dort mehr GVO-Erzeugnisse als in der Schweiz zugelassen sind. GVO-Erzeugnisse mit Herkunft Schweiz oder EU werden also eher selten angetroffen.
Anders die Situation
bei Lebensmitteln, die nicht aus der Schweiz oder EU stammen und von denen nicht
ausgeschlossen werden kann, dass sie nicht deklarierte GVO-Zutaten oder solche enthalten,
die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Darunter fällt z. B. Popcorn aus den
USA, Maismehl für südamerikanische Spezialitäten wie Arepas oder Tortillas oder
afrikanische Gerichte wie Corn Fufu (Ugali), Maize Porridge oder Pap Croquettes.
Anlässlich
einer koordinierten Untersuchungskampagne der Ostschweiz wurde somit der Frage
nachgegangen, ob maishaltige Importerzeugnisse mit Ursprung ausserhalb der Schweiz
und EU der hiesigen Gesetzgebung entsprechen. Dazu wurden im Frühjahr 2023
insgesamt 35 importierte Maiserzeugnisse erhoben. Das Amt für
Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit beteiligte sich an der Kampagne mit
zwei Stichproben. Im Kantonalen Labor Zürich wurden die 35 Proben molekularbiologisch
mittels PCR (Polymerasekettenreaktion) auf eine Verwendung von GVO-Mais untersucht.
In sechs Fällen (17 %) ist das Labor fündig geworden. Die betroffenen Maisprodukte,
welche in der Schweiz nicht zugelassene GVO-Maissorten enthielten oder den
Höchstwert von 0.5 Massenprozent für in der Schweiz tolerierte GVO-Maissorten
überschritten, wurden für den weiteren Abverkauf gesperrt.