Verlängerung Amtsverfügung Wildtierfütterungsverbot
Das Verbot der aktiven und passiven Schalenwildfütterung (Hirsch, Rech, Gämse, Steinwild) auf dem Gebiet der Gemeinden Fläsch, Maienfeld, Jenins, Malans, Landquart, Seewis, Grüsch, Schiers, Luzein, Furna, Jenaz, Fideris, Küblis, Conters, Klosters, Zernez, Scuol, Valsot und Samnaun wird auf unbestimmte Zeit verlängert und gilt ab sofort.
Amtsverfügung
Die entsprechende Amtsverfügung wurde am 3. Juni 2024 im kantonalem Amtsblatt publiziert.