Chemikaliensicherheit
Die Abteilung Chemikaliensicherheit ist für den Vollzug der
Chemikaliengesetzgebung verantwortlich. Sie vollzieht
die Einschlussverordnung, die den Umgang mit pathogenen Organismen in
geschlossenen Systemen regelt. Im Wohnbereich führt sie einfache
Wohngiftabklärungen und Beratungen durch und ist Im Bereich Strahlenschutz Auskunft-
und Beratungsstelle betreffend Radon.