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Radon ist ein natürliches, überall vorkommendes radioaktives Edelgas, das farb-, geruch- und geschmacklos ist. Es ist ein Zerfallsprodukt des in Böden und Gesteinen vorkommenden radioaktiven Schwermetalls Uran. Aus dem Erdreich und den Gesteinen kann Radon relativ leicht entweichen und sich über die Bodenluft ausbreiten. Dabei kann es auch in schädlichen Konzentrationen in die Raumluft von Gebäuden gelangen.

Nach dem Rauchen ist Radon beziehungsweise seine Zerfallsprodukte die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Nach einer Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit sterben in der Schweiz pro Jahr bis zu 300 Personen an den Folgen einer überhöhten Exposition gegenüber Radon.

Seit 1. Januar 2018 ist die neue Strahlenschutzverordnung (StSV, SR 814.501) in Kraft, die darauf abzielt, die Bevölkerung und insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor den Auswirkungen von Radon zu schützen. Damit setzt die StSV aktuelle internationale Empfehlungen um. Der bisherige Radongrenzwert von 1000 Bq/m³ in Wohn- und Aufenthaltsräumen wurde auf einen Referenzwert von 300 Bq/m³ gesenkt.

Radonkonzentrationen werden in Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m³) angegeben, wobei ein Becquerel einem radioaktiven Zerfall pro Sekunde entspricht.

Radon in der Raumluft kann mit Passivdosimetern (siehe Abbildung) einfach gemessen und erhöhte Konzentrationen in Gebäuden können durch wirkungsvolle und zum Teil einfache Massnahmen verhindert werden. 

 

                                                                            Radondosimeter
                                                                             Abb.: Passivdosimeter zur Messung der 
                                                                                      Radonbelastung in Gebäuden

 

In Sachen Radon ist das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Auskunfts- und Beratungsstelle gegenüber der Bevölkerung, Baufachleuten, Gemeinden und Institutionen im Kanton Graubünden.

Detailliertere Informationen zum Thema Radon finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Gesundheit.

Arbeitsplätze

Die revidierte Strahlenschutzverordnung unterscheidet zwischen "normale" (nicht radonexponierte) Arbeitsplätze mit einem Referenzwert von 300 Bq/m³ und radonexponierte Arbeitsplätze mit einem Schwellenwert von 1‘000 Bq/m³.

Als radonexponiert gelten Arbeitsplätze, an denen der Schwellenwert sicher oder voraussichtlich überschritten wird. Dies sind zum Beispiel Arbeitsplätze in unterirdischen Bauten, Bergwerken und Höhlen. Betriebe mit solchen Arbeitsplätzen sorgen dafür, dass Radonmessungen durch eine anerkannte Stelle durchgeführt werden.

Der Betrieb muss die jährlich durch Radon verursachte effektive Dosis der exponierten Personen ermitteln, wenn der Schwellenwert von 1000 Bq/m³ überschritten wird. Wird die Strahlendosis von 10 Millisievert (mSv) pro Jahr überschritten, sind Massnahmen erforderlich. Liegt die effektive Dosis einer Person auch nach der Umsetzung von organisatorischen oder technischen Massnahmen über 10 mSv/Jahr, so gilt diese Person als beruflich strahlenexponiert.

Schulen

Die vorgenommene Senkung des Radonreferenzwert auf 300 Bq/m³ für Wohn- und Aufenthaltsräume betrifft auch Schulen, Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Der Kanton sorgt dafür, dass in Schulen, Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen anerkannte Radonmessungen durchgeführt werden. Wo notwendig, ordnet er innert drei Jahren ab Feststellung die Radonsanierung an.

Die Kosten der Radonmessungen und evtl. -sanierungen tragen die Gebäudeeigentümer. Ihnen werden Empfehlungen des BAG und des Kantons über die Dringlichkeit der Sanierungsmassnahmen abgegeben.

Wohnräume

Ab 1. Januar 2020 werden die Baubewilligungsbehörden, sofern sinnvoll, die Bauherrschaften bei Neu- und Umbauten über die Radonproblematik und radonsicheres Bauen bzw. Umbauen informieren.

Bei Neu- und Umbauten von Wohn- und Aufenthaltsräumen sowie bei bestimmter Umnutzung und energetischer Sanierung bestehender Gebäude müssen dem Stand der Technik entsprechende präventive bauliche Massnahmen getroffen werden, um den Radonreferenzwert von 300 Bq/m³ einzuhalten. 

Bei Überschreitung des Referenzwertes in einem aufenthaltsrelevanten Raum treffen die Gebäudeeigentümer die nötigen Sanierungsmassnahmen auf eigene Kosten. Ihnen werden Empfehlungen des BAG und des Kantons über die Dringlichkeit der Sanierungsmassnahmen gegeben.

Weitergehende Informationen sind auf der Website des BAG zu finden (Link unter Infos). 

Infos

Radon - kennen, messen, schützen
Radon Wegleitung
Website BAG Radon