Auftrag und Ziele
«Boden» und «Raum» – das sind die zentralen Begriffe der Raumplanung. Sowohl Boden als auch Raum werden von Menschen, Tieren und Pflanzen genutzt. Der Mensch beispielsweise bewegt sich in diesem Raum, er erstellt Gebäude, wohnt, arbeitet und verbringt die Freizeit darin. Sein Lebensstandard ist von Gütern, Produktionen und Dienstleistungen abhängig, die alle auch Lebensraum in Anspruch nehmen.
Die Ansprüche an den Lebensraum können zu Interessenkonflikten führen. Diese werden umso grösser, je knapper der verfügbare Lebensraum und je intensiver und «kompromissloser» ein Nutzungsanspruch ist. Raumentwicklung übernimmt Koordinationsfunktionen, indem sie die Nutzungs- und Schutzansprüche aufeinander abstimmt und über auftretende Konflikte entscheidet. Sie entwickelt dafür Grundvorstellungen, die auf einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise des Lebensraumes basieren, wobei auch die Entscheidungs- und Handlungsspielräume künftiger Generationen respektiert werden. Rahmensetzend sind diverse gesetzliche Grundlagen, wie z. B. die Ziele und Grundsätze des Bundesgesetzes über Raumplanung und die Interessenabwägung.
Die wichtigsten übergeordneten Leitlinien sind:
Während der Bund nur den Rahmen vorgibt, ist die Raumplanung vor allem Sache der Kantone. Zu den Hauptaufträgen der Kantone gehören:
Entsprechend diesen Aufträgen sind wir organisiert. In unserem Leitbild sehen Sie, welche Werte wir haben, wie wir arbeiten und wo unsere Fachkompetenzen liegen.
Wenn Sie mehr über den Auftrag der Raumplanung wissen wollen, besuchen Sie die Webseite von espacesuisse.