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Die kantonale Bergbahnförderung soll zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Bergbahnunternehmen sowie der Optimierung und Qualitätssteigerung des Gesamtangebotes beitragen. 

An Investitionsvorhaben von Transport- und Schneeanlagen können gestützt auf die Richtlinie Bundesdarlehen und Kantonsbeiträge (Äquivalenzleistung) gewährt werden, wenn

  • damit das Gesamtangebot optimiert und eine Qualitätssteigerung erreicht wird; 
  • die zumutbaren Eigenleistungen erbracht und mögliche Drittleistungen ausgeschöpft sind;
  • die betriebswirtschaftliche Tragbarkeit aufgezeigt ist;
  • die Kriterien gemäss dem Bericht «Update der Strategie zur Förderung der Bergbahnen in Graubünden» erfüllt werden;
  • das Vorhaben mindestens ein Investitionsvolumen von 1 Million Franken aufweist;
  • die Anlage mit der regionalen Standortentwicklungsstrategie übereinstimmt sowie den raumplanerischen und ökologischen Vorgaben entspricht;
  • als Sicherheit für die Rückzahlung des Bundesdarlehens eine Gemeindegarantie geleistet wird.

Gesuche für Förderleistungen sind über die betroffene Region dem AWT vor Baubeginn des entsprechenden Vorhabens mit folgenden Unterlagen einzureichen: