Die kantonale Bergbahnförderung soll zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Bergbahnunternehmen sowie der Optimierung und Qualitätssteigerung des Gesamtangebotes beitragen.
An Investitionsvorhaben von Transport- und Schneeanlagen können gestützt auf die Richtlinie
Bundesdarlehen und Kantonsbeiträge (Äquivalenzleistung) gewährt werden, wenn
- damit das Gesamtangebot optimiert und eine Qualitätssteigerung erreicht wird;
- die zumutbaren Eigenleistungen erbracht und mögliche Drittleistungen ausgeschöpft sind;
- die betriebswirtschaftliche Tragbarkeit aufgezeigt ist;
- die Kriterien gemäss dem Bericht «Update der Strategie zur Förderung der Bergbahnen in Graubünden» erfüllt werden;
- das Vorhaben mindestens ein Investitionsvolumen von 1 Million Franken aufweist;
- die Anlage mit der regionalen Standortentwicklungsstrategie übereinstimmt sowie den raumplanerischen und ökologischen Vorgaben entspricht;
- als Sicherheit für die Rückzahlung des Bundesdarlehens eine Gemeindegarantie geleistet wird.
Gesuche für
Förderleistungen sind über die betroffene Region dem AWT vor Baubeginn des
entsprechenden Vorhabens mit folgenden Unterlagen einzureichen: