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Für Anbieter von bewilligungspflichtigen Aktivitäten gemäss Bundesgesetz.

Falls die Aktivität gemäss RiskG bewilligungspflichtig ist, muss im Kanton des Wohnsitzes oder Sitz der Unternehmung ein Bewilligungsgesuch eingereicht werden. Das AWT wird die RiskG-Bewilligungen ausstellen und dem Bewilligungsinhaber zusammen mit der Bewilligungsgebühr von 100 Franken (Erstausstellung) respektive 50 Franken (Erneuerung) zustellen. Für Anbieter mit Wohnsitz oder Sitz in Graubünden gelten folgende Bewilligungsgesuche:

Digitales Bewilligungsgesuch gemäss RiskG für Bergführer, Bergführer-Aspiranten, Kletterlehrer, Schneesportlehrer, Wanderleiter und Leiter Wildwasserfahrten

Bewilligungsgesuch gemäss RiskG für Bergführer, Bergführer-Aspiranten, Kletterlehrer, Schneesportlehrer, Wanderleiter und Leiter Wildwasserfahrten

Bewilligungsgesuch für einen zertifizierten Betrieb

Verzeichnis Bundesamt für Sport über die RiskG-Bewilligungen

Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen bewilligungspflichtige Anbieter in Graubünden beachten? 

Merkblatt über die geregelten Aktivitäten
Merkblatt für Bergführer und Bergführer-Aspiranten
Merkblatt für Schneesportlehrer
Merkblatt für Kletterlehrer
Merkblatt für Wanderleiter
Merkblatt für Leiter Wildwasserfahrten
River-Rafting und Wildwasserfahrten in Graubünden - Übersicht Wildwasser-Schwierigkeitsgrade

Welche Bestimmungen müssen bewilligungspflichtige Anbieter mit ausländischen Berufsqualifikationen beachten?

Merkblatt für Bergführerinnen und Bergführer mit ausländischen Berufsqualifikationen
Merkblatt für Schneesportlehrerinnen und Schneesportlehrer mit ausländischen Berufsqualifikationen
Alle Merkblätter sind auch auffindbar auf der Seite Merkblätter und Links (admin.ch) vom Bundesamt für Sport BASPO