Anmeldefristen Handelsregister Juni bzw. Dezember
Erfahrungsgemäss werden im Juni und Dezember sehr viele Umstrukturierungen von Unternehmen zur Eintragung im Handelsregister angemeldet. Dies führt regelmässig zu einem Stau bei der Bearbeitung. Die Monate Juni und Dezember sind seit Jahren besonders beliebt für die Umsetzung von Umstrukturierungen. Sei es die Einzelunternehmung, die in eine neu gegründete GmbH oder Aktiengesellschaft eingebracht werden soll, sei es die Fusion zweier Konzerntöchter bis hin zu Abspaltungen oder Umwandlungen. Das Grundbuchinspektorat und Handelsregister erhält in diesen Monaten überdurchschnittlich viele, zum Teil sehr komplexe Eintragungsgeschäfte.
Geschäfte, die bis 30. Juni bzw. 31. Dezember 2024 im Handelsregister des Kantons Graubünden eingetragen werden sollen, müssen bis spätestens 07. Juni bzw. 06. Dezember 2024 mit vollständigen und eintragungsfähigen Belegen bei unserem Amt eingehen. Später eingehende Geschäfte werden im Rahmen unserer Kapazitäten raschmöglichst bearbeitet. Falls eine Vorprüfung der entsprechenden Entwürfe gewünscht wird, ist diese bis 01. Juni bzw. 02. Dezember 2024 einzureichen.